Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

Der Österreichische Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und Migrant/innen (ÖIF) ist bemüht, die Website mit der URL alphaportal.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Auf der Website bestehen derzeit folgende Barrieren:

Bei den Sprachauswahl-Buttons auf der Startseite ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend (WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)).

Ebenso ist die Kontrastdarstellung der Buchstaben, die die Kapitel auf der Navigationsseite bezeichnen, unzureichend (WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)). Auch die Elemente im Dropdown-Menü zur Sprachauswahl auf Unterseiten weisen eine ungenügende Kontrastdarstellung auf (WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)).

Es gibt noch Probleme bei der Tastaturbedienung, dem Fokusmanagement und der Fokusreihenfolge (WCAG 2.1.1 Tastatur, WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge und WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar). Nicht alle interaktiven Elemente sind mit der Tastatur bedienbar, einige gelangen nicht in den Fokus.

Nicht alle Audio-Inhalte sind durch Labels oder textliche Alternativen gekennzeichnet (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, WCAG 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte).

Die Überschriftenstruktur ist teilweise fehlerhaft. Auf mehreren Seiten fehlen <h1>-Elemente oder sie werden übersprungen, wodurch die hierarchische Struktur der Inhalte nicht korrekt wiedergegeben wird (WCAG 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen).

Ein Teil des Seiteninhalts ist nicht durch Landmark-Regionen gekapselt (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen). Außerdem fehlt im Dokument eine Hauptregion (z. B. ein <main>-Landmark), wodurch die semantische Struktur unvollständig ist (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen).

Auf manchen Seiten befinden sich zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Links, die auf dieselbe URL verweisen. Das führt zu Redundanzen und erschwert die Nutzung für Screenreader (WCAG 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).

Viele Eingabefelder sind nicht oder nur unzureichend beschriftet und haben keine programmatisch verknüpften Labels (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen, WCAG 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).

An der Lösung dieser Probleme wird kontinuierlich gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Ein barrierefreier Zugang zu allen Inhalten der Website kann nicht vollständig gewährleistet werden. Die Anpassung aller bestehenden Inhalte an die Barrierefreiheitsbestimmungen stellt aus organisatorischer und finanzieller Sicht eine unverhältnismäßig hohe Belastung dar. Wir sind jedoch bemüht, die Zugänglichkeit der Inhalte laufend zu verbessern und alternative Lösungen anzubieten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 17.07.2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juli 2025. Überprüft wurden die Startseite mit der Sprachauswahl, die Navigationsseite, sowie weitere 29 repräsentative Unterseiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an silva.blattner@integrationsfonds.at.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

Kontakt:
Österreichischer Integrationsfonds
Silva Blattner MA
Team Digitales Lernen
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien
E-Mail: silva.blattner(at)integrationsfonds.at

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren